Fledermausabschaltung, Schallbetriebseinschränkung, Turbulenzauflagen – Windenergieanlagen dürfen sich in vielen Fällen nicht volle 24 Stunden am Tag drehen. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz, kurz BImSchG (siehe Infokasten), schreibt vor, wann und aus welchen Gründen Windkraftanlagen zeitweilig gedrosselt oder abgeschaltet werden müssen. Will der Betreiber einer Windenergieanlage seinen Geldbeutel schonen und artenfreundlich produzieren, so muss ein regeltreuer Betrieb gewährleistet werden.

Rotorblätter und rote Warnlichter gefährden Fledermäuse

Beispiel Fledermäuse: Für Fledermäuse besteht die Gefahr, mit den sich drehenden Rotorblättern einer Windenergieanlage zu kollidieren und zu verunglücken. Das ist die Hauptursache des sogenannten „Fledermausschlags“. Auch die rot blinkenden Warnlichter der Befeuerungsanlagen locken gewisse Fledermausarten an, wie eine Studie herausfand.[1] Ist es möglich, den Betrieb von Windenergieanlagen und den Tierschutz in Windfeldern unter einen Hut zu bringen? Ja, es ist möglich.

Algorithmus schützt Fledermäuse

Nachweislich wird das Risiko des Fledermausschlags deutlich gesenkt, wenn Windkraftanlagen in Zeiträumen hoher Fledermausaktivitäten abgeschaltet werden. Für diese Abschaltungen braucht es „lediglich“ einen standardisierten Algorithmus, der auf vorgegebenen, standortspezifischen Paramatern beruht.

„Wachhunde“ im Powersystem

Auf Basis dieser spezifischen Parameter werden im Powersystem, der ENERTRAG Management-Software für EE-Anlagen, sogenannte „Wachhunde“ – sprich Algorithmen – integriert. Die schlagen Alarm und benachrichtigen die Leitwarte, sobald Windkraftanlagen die BImSchG-Auflagen für den Fledermausschutz verletzen. Je nach Standort der Anlagen und zuständiger Behörde können die Auflagen variieren. Beispielsweise werden die Anlagen abgeschaltet, wenn die folgenden im System hinterlegten Bedingungen zutreffen:

  • nächtliches Zeitfenster
  • niedrige Windgeschwindigkeiten (unter 5-6,5 m/s)
  • Zeitraum: April bis Oktober
  • hohe Temperaturen
  • wenig Niederschlag

Aus der Praxis (siehe Abbildung): Obwohl alle Bedingungen für eine Abschaltung zutreffen, dreht die Windenergieanlage weiter. Sie erkennt den Fehler nicht selbstständig, sodass der „Wachhund“ im Powersystem Alarm schlägt. In der 24/7-Leitwarte von ENERTRAG handelt der Betriebsüberwacher schnell, gegebenenfalls initiiert er einen manuellen Anlagenstopp, um zu verhindern, dass BImSchG-Auflagen verletzt werden und dem Betreiber ein Bußgeld droht. Zusätzlich werden vom Powersystem Analysen erstellt, die zeigen und dokumentieren, dass die BImSchG-Auflagen von der technischen Betriebsführung und dem Powersystem nachweislich eingehalten wurden.

Turbulenz- und Schallauflagen überwacht

Standardisierte Algorithmen als „Wachhunde“ können im Powersystem nicht nur für Fledermausauflagen eingesetzt werden, sondern auch für Turbulenz- und Schallanforderungen. Und es kommt eine weitere hinzu: Die automatisierte Einhaltung von Schattenauflagen befindet sich gerade in der Entwicklung von Powersystem und ENERTRAG Betrieb.

Entlastung für den Betriebsführer, Vorteil für den Betreiber

Die behördlichen Anforderungen und Auflagen an Betreiber können sich schnell ändern. Dann ist es gut, einen verlässlichen Partner als technischen Betriebsführer an seiner Seite zu wissen, der alles im Blick hat. Durch die smarte automatisierte Auflagen-Überwachung hat der mehr Zeit für die anderen wichtigen Belange des Betreibers. Und davon profitieren beide.

 

Was ist das BImSchG?

Hinter der Abkürzung BImSchG verbirgt sich das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz, kurz BImSchG). Es hat den Zweck „Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kulturund sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“ Wann ist eine Anlage genehmigungsbedürftig nach dem BImSchG? Eine Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern – also jede neu gebaute Anlage.[2]

 

[1] scinexx.de/news/biowissen/windpark-warnlichter-als-todesfalle/ (eingesehen am 14.01.2021)

[2] Quellen: www.gesetze-im-internet.de/bimschg/ BJNR007210974.html www.gesetze-im-internet.de/ bimschv_4_2013/BJNR097310013.html

 


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