Der Ausbau der Windenergie an Land in Deutschland kommt weiterhin nicht richtig vorwärts. Im ersten Halbjahr 2020 wurden 178 Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 591 Megawatt (MW) errichtet. Das waren zwar mehr als doppelt so viele Anlagen wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres (86 Anlagen, 287 MW), dennoch war es das zweitschwächste Halbjahr der letzten 15 Jahre. Die Zahlen wurden vom Beratungsunternehmen Deutsche WindGuard im Auftrag des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) und des Maschinenbauverbandes VDMA Power Systems erhoben. Die meisten neuen Anlagen stehen in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Niedersachsen. 40 Turbinen (124 MW) wurden im Rahmen eines Repowering installiert, 88 Altanlagen mit einer Leistung von 84 MW wurden von Januar bis Juni abgebaut. Insgesamt produzieren laut Deutscher WindGuard 29.456 Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamtleistung von 54.418 MW sauberen Strom in Deutschland.

Geringer Zubau reicht nicht für Klimaziele

Für das Gesamtjahr 2020 erwarten die Verbände einen Zubau von mindestens 1.500 MW. Im Jahr 2019 lag der Wert bei 1.078 Megawatt (325 Anlagen) und damit auf dem niedrigsten Stand seit Einführung des EEG im Jahr 2000. Trotz dieser leichten Erholung bleibt die Lage für die Branche weiterhin ernst. Aufgrund des eingebrochenen Markts in Deutschland kam es bereits in zahlreichen Unternehmen zu Entlassungen. Auch die Klimaziele der Bundesregierung rücken durch den geringen Zubau in weite Ferne. Ursachen für den stockenden Ausbau sind lange Genehmigungsverfahren, fehlende Flächen und Klagen von Anwohnern oder Umweltschützern. „Wesentliche Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie an Land müssen nun endlich aus dem Weg geräumt werden“, erklärte BWE-Präsident Hermann Albers. „Nur dann lassen sich die EE-Ausbau- und die Klimaschutzziele erreichen.“ Die Abarbeitung der Aufgabenliste Wind an Land des Bundeswirtschaftsministeriums sei „dringlicher denn je“, so Albers. Das Ministerium hatte im Oktober 2019
eine Liste mit Maßnahmen vorgelegt, mit denen der Bau neuer Windenergieanlagen beschleunigt werden soll, etwa durch vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren. Viele der 18 Punkte sind jedoch noch offen. Im August 2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines sogenannten Investitionsbeschleunigungsgesetzes verabschiedet, das die
Genehmigungsverfahren für Windparks vereinfachen soll. So soll bei Klagen gegen Windparks die aufschiebende Wirkung entfallen. Außerdem soll sich künftig direkt das Oberverwaltungsgericht oder der Verwaltungsgerichtshof mit den Klagen befassen.

 

Dass Klagen gegen genehmigte Windenergieanlagen künftig den Bau oder die Planung nicht mehr aussetzen dürfen, ist ein wichtiger Schritt für die Planungssicherheit der Betreiber und Kommunen“, kommentierte Hermann Albers. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung hier einen ersten Beitrag zu leisten beabsichtigt, um Planungsverfahren zu beschleunigen. Die Verkürzung des Instanzenweges hat sich bereits bei Infrastrukturprojekten bewährt. Dies sichert eine rechtsstaatliche Überprüfung und vermeidet teils langwierige Blockaden im Instanzenweg." Albers wies jedoch darauf hin, dass es neben der Sicherheit für bereits genehmigte Projekte vor allem mehr neuer Genehmigungen bedarf. „Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, neben dem nun beschlossenen Gesetzentwurf jetzt auch die Aufgabenliste Wind an Land umzusetzen. Wir erwarten, dass der Bund dort, wo er handeln kann, auch schnell und konsequent handelt.“ Weil bis Mitte der 2020er Jahre für rund 15.000 Windenergieanlagen an Land mit einer Gesamtleistung von etwa 16 Gigawatt die EEG-Förderung endet, fordern BWE und VDMA Power Systems zudem „eine klare, auf die Energiewende ausgerichtete Repowering-Strategie.“

 

WiD 2021 DE_web.pdf
Wirtschaftsreport zur Windindustrie in Deutschland 2021. In der Windindustrie in Deutschland stellt sich das Who is who der deutschen Windbranche vor. Von A wie ...