Für Betreiber von Altanlagen stellt sich die Frage: Weiterbetrieb, Rückbau oder Repowering? Als sinnvollste Option – nicht zuletzt für die Energiewende – gilt das Repowering. Wie groß sein Potential in Deutschland ist, lässt sich nur schwer ermitteln, unter anderem spielen Standort- und Kostenfaktoren hier eine wesentliche Rolle. Die jährliche Ausbau-Analyse der Deutschen WindGuard zählt für das Jahr 2019 die Installation von 50 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 155 Megawatt im Rahmen eines Repowering. Einer Umfrage der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) aus dem Jahr 2018 zufolge ersetzten die 106 befragten Betreiber ihre bislang abgebauten Windenergieanlagen „in der Regel“ durch Neuanlagen.

„Im Durchschnitt verdoppelte sich dabei die Erzeugungskapazität. Für Repowering-Vorhaben, die noch bis 2020 durchgeführt werden sollen, liegt der Leistungssteigerungsfaktor lediglich bei 1,5“, so das Ergebnis der FA Wind. Daraus lasse sich schlussfolgern, „dass in der restlichen Zeit in diesem Jahrzehnt verhältnismäßig mehr Leistung mit dem Repowering stillgelegt wird, als dies in der ersten Phase dieses Jahrzehnts der Fall war.“

Für die Jahre 2021 bis 2025 gaben die Betreiber an, insgesamt 217 Anlagen mit 751,8 Megawatt Leistung repowern zu wollen. „Je näher das Förderende liegt, desto größer ist das Repowering-Volumen, das die Befragten bereits planen. Dies könnte sich darin begründen, dass zum Umfragezeitpunkt bei den Akteuren die Planungen für diesen Zeithorizont noch zu unspezifisch waren, um sie im Fragebogen anzugeben“, mutmaßt die FA Wind.

Hindernisse

Das Repowering wird an vielen Standorten aus unterschiedlichen Gründen verhindert. Hierzu zählen der Naturschutz, Radaranlagen, Anwohnerinteressen oder auch benachbarte Windparks. Die FA-Wind-Umfrage schätzt, „dass zwischen 32 und 47 Prozent der Windenergieleistung, die zwischen 2021 und 2025 das Förderende erreicht, ein Anlagenersatz am Standort verwehrt bleibt.“

Hauptgrund hierfür seien zu zwei Dritteln planungsrechtliche Restriktionen. Durch die neue Anlagengröße kann beispielsweise der notwendige Abstand zu Nachbarturbinen nicht eingehalten oder der Mindestabstand zur Wohnbebauung unterschritten werden. Es kann aber auch sein, dass die Anlagen aufgrund neuer oder geänderter Regionalpläne mittlerweile außerhalb der für Windenergie ausgewiesenen Vorrang- oder Eignungsflächen stehen.

Planerische Gestaltungsmöglichkeiten

Der BWE spricht sich dafür aus, bei der Festlegung von Abstandsregelungen für die Ausweisung bei Neuflächen hinsichtlich des Repowering andere Werte anzulegen und die Situation vor Ort vermehrt zu berücksichtigen. Dies sollte auch die von Ländern und Gemeinden vereinzelt auferlegten Höhenbegrenzungen betreffen. Durch Öffnungsklauseln in Flächennutzungs- und Regionalplänen können Repoweringflächen auf Wunsch von Städten und Gemeinden erhalten bleiben.

Im Rahmen der Landes- und Regionalplanung stehen der Politik und den Behörden eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, um das Repowering zu ermöglichen. Der BWE zeigt in seinem Leitfaden „Regionalplanung und Repowering – Planerische Gestaltungsmöglichkeiten“ die vorhandenen Handlungsspielräume für die zuständigen Planungsbehörden auf. Hierzu gehören verkürzte Abstandskriterien für Ersatzanlagen oder regionalplanerische Ausnahmen für Repowering-Projekte außerhalb neu dargestellter Eignungsgebiete. Bei der Auswahl der Instrumente ist jedoch darauf zu achten, dass eine Unterstützung des Repowering nicht zu Lasten von Neuplanungen erfolgt.

Nach Praxis und Rechtsprechung bieten sich mehrere Wege an, die auch parallel beschritten werden können:

  • Wahl und entsprechende Ausgestaltung von sogenannten weichen Tabukriterien.
  • Durch eine regionalplanerische Ausnahme kann ein Repowering auf Bestandsflächen von Windenergieanlagen dauerhaft ermöglicht werden.
  • Ein Regionalplan kann durch Darstellung von Vorbehaltsgebieten oder sogenannten weißen Flächen eine Windenergieanlagennutzung (auch) in solchen Bereichen zulassen, in denen der Nutzung grundsätzlich harte und weiche Tabukriterien entgegenstehen.

Fazit

Das Potential von Repowering-Maßnahmen sollte aufgrund der vielen Vorteile unbedingt ausgeschöpft werden. Im Sinne einer effizienten Flächennutzung hat für den BWE der Ersatz alter durch neue Windenergieanlagen auf bestehenden, infrastrukturell gut erschlossenen und akzeptierten Flächen Priorität. Hierfür braucht es flexiblere Regelungen für das Repowering, wie sie unter anderem die Europäische Union einfordert.


Weiterführende Information:


20181214_Effiziente_Flaechennutzung.pdf
Für eine effiziente Flächennutzung sollte Repowering erleichtert und wirtschaftlicher Weiterbetrieb nach am Gesamtsystem orientierten Kriterien ...
Dr. Hans-Peter Frank - Herausforderung Repowering in Hessen
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