Reformansätze zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen
Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch soll bis 2030 auf 80 Prozent gesteigert werden. Das erfordert insbesondere einen deutlichen Ausbau der Windenergie an Land, der seit geraumer Zeit ins Stocken geraten ist. Dem Gesetzgeber stehen zahlreiche Reformoptionen zur Verfügung, um sowohl die für diesen Ausbau erforderlichen Flächen bereitzustellen (Planungsrecht)1 als auch dafür zu sorgen, dass Genehmigungsverfahren einfacher und schneller werden (Genehmigungsrecht). Vertiefend zu unserem im Oktober 2021 veröffentlichten Hintergrundpapier will die vorliegende Studie die verschiedenen derzeit diskutierten Vorschläge zur Genehmigungsebene beleuchten sowie rechtlich einordnen und dabei die wesentlichen Stellschrauben zur Optimierung aufzeigen