BWE-Stellungnahme zum Referentenentwurf - Erste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
Im vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung der BSI-Kritisverordnung wird vorgeschlagen, den Schwellenwert für Erzeugungsanlagen (EZA) von 420 MW auf 36 MW abzusenken. Zukünftig müssten dann sowohl Anlagen oder Systeme zur Steuerung/Bündelung elektrischer Leistung > 420 MW als auch Erzeugungsanlagen > 36 MW die gesetzlichen IT- Sicherheitsanforderungen (insbesondere EnWG, BSI Gesetz) erfüllen. Der jetzige Entwurf verfolgt somit das Ziel auch kleinere Leistungen zu erfassen, um damit auch die Systemstabilität zu erhöhen.