Befugnis der Mitgliedstaaten zur Einführung einer Übergewinnsteuer unter der Verordnung (EU) 2022/1854
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. („BEE“) hat uns beauftragt, die Befugnis der Mitgliedsstaaten zur Einführung einer Übergewinnsteuer als Maßnahme zur Begrenzung der Markterlöse unter der Verordnung des Rates der Europäischen Union über Notfallmaßnahmen vom 6. Oktober 2022 (EU) 2022/1854 („EU-NofallVO“) zu prüfen.