BEE - Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
Am Montag, den 14. September 2020 übermittelte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften an den Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) und gab Frist zur Stellungnahme bis Donnerstag, den 17. September 2020, 17:00 Uhr.
Grundsätzlich begrüßt der BEE die Bemühungen der Bundesregierung zu einer Fortschreibung des EEG, um Lösungen für die stark steigende Nachfrage an Strom aus erneuerbaren Energien und zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele zu finden.
Der BEE merkt jedoch an, dass für die Länder- und Verbändeanhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf eine Frist zur Prüfung von 72 Stunden erneut sehr knapp bemessen ist. Dies entspricht in keiner Weise den zeitlichen Maßgaben, die für die Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden in einem geordneten demokratischen Verfahren notwendig wären und erschwert eine ausführliche Stellungnahme. Dies wird der komplexen Materie nicht gerecht und stellt einen vermeidbaren Fehler dar.
Folgend bewertet der BEE mit dieser Stellungnahme den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EEG und weiterer energierechtlicher Vorschriften und benennt den notwendigen Anpassungsbedarf.
Zudem verweist der BEE für vertiefende technologiespezifische Ausführungen auch auf die im Rahmen der Verbändeanhörung eingereichten Stellungnahmen seiner Mitgliedsverbände.