Im Sinne einer effizienten Flächennutzung hat für den BWE der Ersatz alter durch neue Windenergieanlagen auf bestehenden, infrastrukturell gut erschlossenen und akzeptierte Flächen erste Priorität. Dafür braucht es erleichterte und flexiblere Regelungen für das Repowering wie sie u.a. die Europäische Union einfordert. An Standorten ohne Repoweringoption – etwa, weil die Flächen außerhalb heute definierter Vorranggebiete liegen oder aufgrund restriktiver planungs- und genehmigungsrechtlicher Regelungen wie der geplanten pauschalen Abstandsregeln – ist der Weiterbetrieb die einzige Möglichkeit zur weiteren Nutzung der Fläche und der dort bestehenden Infrastruktur für Windenergie. Bei der Kategorisierung nicht-repoweringfähiger Standorte sollten auch die umliegenden Flächenpotentiale einbezogen werden, etwa wenn erst durch einen Rückbau bestehender Anlagen umliegende Flächen für die Windenergie nutzbar werden.