Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, von Grünen und der FDP gegen die Stimmen der restlichen Fraktionen votierten die Abgeordneten in ihrer Sitzung am Mittwoch für den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und weiterer Vorschriften" (19/23491) in geänderter Form. Mit den regelmäßigen Anpassungen des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) soll eine Beschleunigung der erfassten Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben auf Höchstspannungsübertragungsnetzebene gewährleistet werden. Das Änderungsgesetz sieht die Aufnahme von 35 neuen Netzausbauvorhaben vor sowie die Änderung von acht bisherigen Netzausbauvorhaben.

"Netzausbau und Energiewende gehören zusammen", begründete der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Thomas Bareiß (CDU), den Vorstoß. Vertreter der Koalitionsfraktionen hoben vor allem auf zuletzt erzielte Änderungen im Gesetzestext ab. So hieß von der CDU/CSU-Fraktion, man habe in Teilen zur Entbürokratisierung beigetragen, etwa, was die Forderungen zur Barrierefreiheit betreffe. Auf einige von der Länderkammer vorgebrachte Aspekte sei man eingegangen - aber nicht auf alle, denn manche Forderungen könnten Verzögerungen bei Bauprojekten nach sich ziehen. Wie der Vertreter der Unionsfraktion erwähnte ein SPD-Abgeordneter den eingebrachten Entschließungsantrag, der sich Wasserstoffnetzen widmet. Damit werde ein ordentlicher Rahmen für ein solches Netz geschaffen, sagte er. In dem Antrag heißt es, die Bundesregierung solle eine Startregulierung der Wasserstoffnetze mit dem angekündigten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie 2019 verbinden. Der SPD-Vertreter betonte zudem die geschaffenen Möglichkeiten für Netzbooster.
Die AfD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf als unnötig ab. Er schaffe weder mehr Versorgungssicherheit, noch leiste er einen Beitrag zum Senken der Strompreise. Im Gegenteil sei davon auszugehen, dass die Strompreise weiter steigen, sagte ein Vertreter der Fraktion. Er kritisierte auch, dass durch den Ausbau Landschaft zerstört werde. Ein Vertreter der FDP-Fraktion würdigte den Entwurf hingegen als Schritt in die richtige Richtung. Der Ausbau werde weitgehend ökonomisch sinnvoll geplant. Gleichzeitig sah der Abgeordnete Potenzial für weitere Innovationen und er brachte die Möglichkeit von intelligenten Mediationsverfahren bei umstrittenen Vorhaben ins Spiel.

Die Linksfraktion sah in dem Vorhaben einen Verstoß gegen EU-Recht, da keine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt worden sei. Außerdem kritisierte ein Abgeordneter einen Kompromiss zwischen den Ländern Hessen, Bayern und Thüringen zu Stromtrassen. Letztlich trage Thüringen nun die Last für Vorhaben, die Bayern nicht bauen will - das sei kein Kompromiss. Er sah darüber hinaus eine Diskrepanz zwischen steigenden Belastungen für Verbraucher und ebenso steigenden Renditen für Übertragungsnetzbetreiber. Die Fraktion der Grünen schließlich begrüßte das Gesetz und wünschte sich, dass der Erfolg deutlicher in die Öffentlichkeit getragen werde. Der Netzausbau sei eine wichtige Frage, die die Bürger interessiere, sagte eine Abgeordnete. Auch bei anderen Fragen rund um den Ausbau sei es wichtig, auf transparente Prozesse zu setzen.

Die Linksfraktion sah in dem Vorhaben einen Verstoß gegen EU-Recht, da keine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt worden sei. Außerdem kritisierte ein Abgeordneter einen Kompromiss zwischen den Ländern Hessen, Bayern und Thüringen zu Stromtrassen. Letztlich trage Thüringen nun die Last für Vorhaben, die Bayern nicht bauen will - das sei kein Kompromiss. Er sah darüber hinaus eine Diskrepanz zwischen steigenden Belastungen für Verbraucher und ebenso steigenden Renditen für Übertragungsnetzbetreiber. Die Fraktion der Grünen schließlich begrüßte das Gesetz und wünschte sich, dass der Erfolg deutlicher in die Öffentlichkeit getragen werde. Der Netzausbau sei eine wichtige Frage, die die Bürger interessiere, sagte eine Abgeordnete. Auch bei anderen Fragen rund um den Ausbau sei es wichtig, auf transparente Prozesse zu setzen.