Der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) kritisiert den Beschluss des Thüringer Landtages zur Novelle des Landeswaldgesetzes scharf.

"Die heutige Abstimmung zum Vierten Gesetz zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes zeigt, dass sich mindestens Teile des Thüringer Landtages bewusst gegen ein eindeutiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellen. Damit wird ein juristischer Irrweg beschritten. Es ist klar, dass die beschlossene Novelle keinen Bestand haben dürfte. Der bewusst in Kauf genommene Konflikt zwischen dem Landesgesetzgeber und dem höchsten deutschen Gericht schadet der Demokratie. Das ist unverantwortlich.

Gleichzeitig beschreitet die Landtagsmehrheit mit diesem Beschluss einen wirtschaftspolitischen Irrweg. Waldbesitzer*innen werden in ihrer wirtschaftlichen Freiheit beschnitten. Gleichzeitig wird ihnen die Möglichkeit genommen, die in vielen Bereichen schwer geschädigten Forsten in Thüringen klimaresilient umzubauen. Die thüringische Wirtschaft verliert durch den Beschluss eine wichtige Option, sich aus eigener Kraft auf den Weg der Dekarbonisierung zu machen. Damit schadet der Beschluss dem Land Thüringen."

 

Auch Thüringens Energieminister Bernhard Stengele äußert sich zur Abstimmung des Landtages zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes:

"Zum Schutz des Waldes gehört in allererster Linie, keine Lügen über die Ursachen zu verstärken, warum es dem Thüringer Wald schlecht geht. Diese Regel wird gebrochen, wenn mit der AfD abgestimmt wird, die die wirklichen Ursachen für den Klimawandel, aber auch für die Schwierigkeiten des Thüringer Waldes nicht nur verschweigt, sondern durch grobe irreführende Erfindungen ersetzt...

Klimaschutz in Thüringen konsequent umzusetzen, mit einem möglichst klugen Mix an Erneuerbaren Energien ist weiterhin das klügste, was man tun kann. Windenergieanlagen auf Schadflächen bedeuten gerade nicht weniger Waldschutz, sondern im Gegenteil: Sie sind Teil der der Lösung, nicht Teil des Problems. Wer das durcheinanderwirft, missachtet ein paar Standards, die in Thüringen sowieso gelten: Die Belange des Naturschutzes werden immer mit abgewogen. Das ist bewusst auch im Landesentwicklungsplan festgelegt.

Wenn Windenergie so pauschal eingeschränkt wird, geht das zu Lasten Thüringens. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr war eindeutig genug: Ein pauschales Nein geht nicht. Wer in Eigentumsrechte eingreifen und für Waldbesitzer oder Thüringen Forst die Nutzung solcher Flächen für Windenenergie blockieren will,  handelt nicht nur gegen den Klimaschutz, sondern auch gegen die Interessen der Wirtschaft, der Kommunen, der Waldeigentümer. Das haben jüngste Meldungen von Wiegand Glas und der Köhler-Gruppe nochmals verdeutlicht. Eine derartige Verbotspolitik schadet Thüringen."

Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) / Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN)

 


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