Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Dr. Simone Peter:
„Mit der Zustimmung des Parlaments zur novellierten Erneuerbaren-Richtlinie hat die Europäische Union einen weiteren Schritt zu einem einfacheren und schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien in Europa gemacht. Allerdings wurden nicht alle Erneuerbaren gleichermaßen begünstigt.”
Neben ambitionierten Ausbauzielen beinhaltet die Richtlinie vor allem Reformen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren, aber auch inakzeptable Eingriffe in bestehende Biogasanlagen.
„Die Erhöhung des 2030-Ziels für den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch auf in der Summe 45 Prozent ist nötig, um unsere Klimaziele zu erreichen und sendet ein wichtiges Signal sowohl an die Branche wie auch an die internationale Gemeinschaft im Vorfeld der COP 28.”
Gleichzeitig sei es wichtig, dass die Erneuerbaren Energien mit Inkrafttreten der Richtlinie als im überragenden öffentlichen und Sicherheitsinteresse stehend verankert werden.
„Mit der novellierten Richtlinie werden die Maßnahmen für beschleunigte und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren aus der EU-Notfallverordnung dauerhaft und verlässlich festgeschrieben.”
Die Bundesregierung müsse bei der Umsetzung nun insbesondere von der kurzfristigen Ausweisung von den sogenannten Beschleunigungsgebieten für Erneuerbare Energien Gebrauch machen und bereits bestehende Gebiete, wie zum Beispiel Windvorranggebiete, als solche ausweisen, damit diese zügig von den vereinfachten Verfahren profitieren können.
„Für die nationale Umsetzung der Vorgaben bedeutet das, dass alle Erneuerbaren Energien - von Wind und Solar über Wasserkraft, Biomasse und Erdwärme - von den Vereinfachungen profitieren müssen, um ihre Potenziale für die Energiewende zu heben.”
Positiv sei hervorzuheben, dass auch unter den Verschärfungen der Nachhaltigkeitsanforderungen die Potenziale der Holzenergie als Teil von nachhaltiger Biomasse weiterhin förderfähig bleiben. Kritisch sei hingegen der massive Eingriff in Biogas-Bestandsanlagen, die vor 2021 gebaut wurden und bereits seit mindestens 15 Jahren in Betrieb sind. Sie müssen eine Treibhausgasminderung von 80 Prozent ab 2026 nachweisen.
„Damit müssten bestehende Biogasanlagen mehr und schneller Treibhausgase einsparen als neue Anlagen. Diesen unsinnigen und rückwirkenden Eingriff lehnen wir ab. Die Bundesregierung sollte deshalb von den Möglichkeiten, die die RED III an anderer Stelle eröffnet, Gebrauch machen und die bestehende Förderung auch nach zügigem Inkrafttreten der Richtlinie fortsetzen”,
so Peter abschließend.