Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des BWE Landesverbandes Berlin/Brandenburg, erklärt zum Entschließungsantrag:

„Ich bleibe dabei, pauschale Abstände sind unnötig und bleiben reine Symbolpolitik. Der Entschließungsantrag zeigt jedoch, dass alle Parteien der Regierungskoalition verstanden haben, die Erneuerbaren Energien sind Garant für eine sichere und grüne Energieversorgung. Die Energiewende mit dem Ziel der Klimaneutralität gelingt nur mit einem schnellen und ambitionierten Ausbau.

Ich begrüße es sehr, dass die Regierungskoalition den Bedarf erkannt hat, dass ein 10 Jahre altes Ausbauziel für die Windenergie heute nicht mehr aktuell sein kann. Die Steigerung auf 11,5 GW bis 2030 ist gut und richtig. Minister Beermann bekommt nun einige Maßnahmen für eine ambitionierte Regionalplanung ins Hausaufgabenheft geschrieben.“

Hintergrund: Entschließungsantrag „Ausbau der Erneuerbaren Energien deutlich steigern und Akzeptanz erhöhen“ der Regierungskoalition zum Gesetz zur Regelung von Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden im Land Brandenburg (Brandenburgisches Windenergieanlagenabstandsgesetz – BbgWEAAbG) Drucksache 7/4559

Die Landesregierung hatte im November 2021 einen Entwurf des Brandenburgischen Windenergieanlagenabstandsgesetzes vorgelegt. Im Februar 2022 folgte dann die Expertenanhörung und im Mai wird der Landtag den Gesetzentwurf aus dem Hause des Ministers Guido Beermann (CDU) in 2. Lesung beschließen. Damit will man der bundesweiten Untersagung von pauschalen Mindestabständen in letzter Sekunde zuvorkommen.

Der Entschließungsantrag räumt endlich ein altes Ausbauziel von 10,5 GW Windenergie ab und erhöht dieses auf 11,5 GW in 2030. Vor dem Hintergrund der aktuellen energiepolitischen Lage ist dies nur folgerichtig.

Im aktuellen Koalitionsvertrag der brandenburgischen Landesregierung haben sich die Koalitionspartner auf eine Überarbeitung des Regionalplanungskonzeptes in 2020 verständigt. Diesem Auftrag ist Minister Beermann und sein Ministerium bisher schuldig geblieben.

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