Der BWE macht deutlich, dass kurzfristig und bis zum Erreichen der Klimaziele auf die Mehrstufigkeit (Raumordnungs-, Regional-, und Kommunalplanung und der anschließenden Genehmigungsverfahren) zunächst verzichtet werden muss, damit die Planungs- und Zulassungsbehörden ihre verfassungsmäßige Pflicht zum Klimaschutz und zur Erreichung der Ausbauziele erfüllen können. Auch wenn die Beschleunigung der Planverfahren wichtig ist, brauche es nun zusätzlich schnelle Lösungen. Deshalb sei es erforderlich, den Planvorbehalt sofort überall dort auszusetzen, wo weniger als 2 % der Fläche im jeweiligen Plangebiet für die Windenergie ausgewiesen ist.
Daneben sei wichtig, zusätzliche Rechtsunsicherheiten in den Verfahren des ROG und mögliche Verhinderungsplanungen auch auf Regionalebene zu vermeiden. Auch dazu unterbreitet der BWE konkrete Vorschläge.