Von der Regelung profitieren alle Seiten: Sie ermöglicht den Stadtwerken den Bau der Windräder umzusetzen, die Kommune sowie private Flächeneigentümerinnen und -eigentümer erhalten Pachteinnahmen. Des Weiteren profitiert Dußlingen von Erlösen aus der Gewerbesteuer sowie der finanziellen Beteiligung nach §6 EEG. Darüber hinaus kann sich die Kommune zu einem späteren Zeitpunkt an dem Betrieb des Windparks beteiligen, was die Akzeptanz im Ort erhöhen soll. Die rechtliche Beratung sowie die Vertragsgestaltung erfolgte durch das Unternehmen Sterr-Kölln & Partner.

„Von der Vereinbarung profitieren wir alle“,

sagt Thomas Hölsch, Bürgermeister von Dußlingen.

„Für unsere Gemeinde ist das ein echter Gewinn – ökologisch und finanziell. Wir tragen zu einer klimafreundlichen Energieversorgung in der Region bei, stärken den Gemeindehaushalt und ermöglichen unseren Bürgerinnen und Bürgern finanziell davon zu profitieren.“

Auch Hanno Brühl, Prokurist der Stadtwerke Tübingen, begrüßt die Entscheidung:

„Die Energiewende gelingt nur gemeinsam – mit Kommunen, die bereit sind, Flächen für Windkraft oder Photovoltaik bereitzustellen. Dußlingen geht hier mutig voran und hat auch die Vorteile erkannt, die sich mit einem solchen Projekt auch für die Gemeinde ergeben können. Der Schulterschluss beim Windpark Rammert ist ein starkes Signal für die Region und den Klimaschutz.“

Mehr finanzielle Beteiligung der Gemeinde

Die Größe des Windparks wurde durch das Engagement der Gemeinde Dußlingen und der Kooperationsbereitschaft der Stadtwerke Tübingen möglich. Zwei Anlagen sind auf Dußlinger Gemarkung auf Flächen der Gemeinde geplant, für die mögliche Realisierung werden nun private Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer im Rahmen eines Flächenpoolings ins Boot geholt.

Im Rahmen des Kooperationsvertrages mit den Stadtwerken Tübingen hat sich die Kommune eine finanzielle Beteiligungsoption an den auf ihrer Gemarkung geplanten Windenergieanlagen gesichert. Dadurch kann sie nach Inbetriebnahme der Anlagen Anteile an der Betreibergesellschaft erwerben und erwirtschaftete Erlöse im Ort investieren. Alternativ ist auch der Einstieg eines kommunalen Unternehmens möglich, an dem die Gemeinde eine Mehrheitsbeteiligung hat, etwa eine Bürger-Genossenschaft oder ein Gemeindewerk.

Nach Errichtung der Windenergieanlagen erhält die Gemeinde aus dem Betrieb Gewerbesteuer und Pachteinnahmen für die auf kommunaler Fläche stehenden Windräder. Zudem bekommt Dußlingen nach Paragraf 6 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes für alle errichteten Windenergieanlagen eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Windstrom. Bei zwei Windenergieanlagen mit sieben Megawatt installierter Leistung sind das rund 40.000 Euro pro Jahr.

Die finanzielle Beteiligung der Flächeneigentümerinnen und -eigentümer im Rahmen des Flächenpoolings hat ebenfalls einen positiven Nebeneffekt: Sie steigert die Akzeptanz des Windenergievorhabens vor Ort und stärkt die lokale Identifikation mit der Energiewende. Die Fachleute von Sterr-Kölln & Partner empfehlen dieses Vorgehen daher auch anderen Kommunen.

Windpark soll nach Bergrücken benannt werden

Der in Planung befindliche Windpark ist nach dem in der Nähe liegenden bis zu 595 Meter hohen bewaldeten Höhenzug Rammert benannt. Er liegt im 517 Hektar großen Windvorranggebiet TÜ-01 des Regionalplans Neckar-Alb. Vorgesehen sind bislang 13 Anlagen der Sieben-Megawatt-Klasse. Sie sollen im Jahr rund 156 Millionen Kilowattstunden erneuerbaren Strom erzeugen – das ist so viel wie rund 45.000 Drei-Personen-Haushalte jährlich benötigen.

Quelle: Sterr-Kölln & Partner


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