Diese Richtlinie regelt die Bestimmung der Standortgüte nach 5, 10 und 15 Jahren nach der Inbetriebnahme, so wie sie mit dem EEG 2017 eingeführt wurde.

Für die Teilnahme hatte GEO-NET ein eigenes Softwarepaket entwickelt, um WEA-Betriebsdaten effizient aufzubereiten und die relevanten Ertragsverluste aus genehmigungsrechtlichen Gründen, Nicht-Verfügbarkeiten, Einschränkungen durch Einspeisemanagement oder durch optimierte Vermarktung zu bestimmen. Damit verfolgt GEO-NET neben dem CFD-Modell FITNAH-3D zur Windfeldmodellierung auch bei der Führung des Nachweises der Standortgüte nach Inbetriebnahme den Ansatz einer hauseigenen Lösung, um schneller auf neue Anforderungen der TR10 reagieren zu können.

Für einen fortlaufenden Anspruch auf Vergütung müssen Anlagenbetreiber, deren WEA nach EEG 2017 gefördert werden, nach Ablauf der ersten 5, 10 oder 15 Betriebsjahre den Nachweis der Standortgüte nach Inbetriebnahme innerhalb einer Frist von 4 Monaten beim Netzbetreiber einreichen. Weichen die so ermittelten Standortgüten nach Inbetriebnahme um mehr als 2 % von den eingereichten Standortgüten vor Inbetriebnahme ab, werden Nachzahlungen oder Rückerstattungen fällig. Deshalb macht es aus der Sicht von GEO-NET Sinn, die Überprüfung bereits deutlich vor Vollendung von 5 Betriebsjahren durchzuführen, um gegebenenfalls frühzeitig Rückstellungen zu bilden.