Das muss aber nicht zwangsläufig eine Stilllegung oder Rückbau bedeuten. Viele Anlagen sind für den Weiterbetrieb geeignet. Die Genehmigung für einen Weiterbetrieb ist mit entsprechender Prüfung möglich. Maßgeblich hierfür sind drei Richtlinien: die DiBt Richtlinie, die Grundsätze des BWE (Arbeitskreis Weiterbetrieb) und der Germanische Lloyd. Auf Grundlage dieser Richtlinien ergeben sich für die BPW (Bewertung und Prüfung für den Weiterbetrieb) zwei Aspekte:

  1. Theoretischer Teil: Ermittlung der Weiterbetriebsdauer mithilfe eines rechnerischen Nachweises (Analyse)
  2. Praktischer Teil: Inspektion der Windkraftanlage vor Ort

Der rechnerische Nachweis des ersten Teils dient zur Bestimmung des standortspezifischen Potenzials im Vergleich zur ursprünglichen Auslegung. Je nach Grundlage kann dieser von einer Neuberechnung bis hin zu einer Ergänzungsberechnung auf Basis der ursprünglichen Typenprüfung reichen.

Die Betreiber von Windkraftanlagen müssen im praktischen Teil eine ausführliche Inspektion durch einen Sachverständigen durchführen lassen. Diese entspricht in der Regel dem Aufwand einer wiederkehrenden Prüfung. Zudem muss der Betreiber vorab einiges an Informationsmaterial für die BPW bereitstellen. Es müssen daher neben der Genehmigung und Betriebs- und Ertragsdaten, viele weitere Informationen zusammengetragen werden. Dazu zählen bspw. auch die Wartungsberichte, die Berichte aller vorausgegangenen technischen Überprüfungen und die Ergebnisse der wiederkehrenden Prüfungen. Letzteres ist für den Weiterbetrieb besonders wichtig, denn nur durch regelmäßige Inspektionen können mögliche Schäden frühzeitig erkannt und durch Reparaturen behoben werden, dadurch verlängert sich die Lebensdauer deutlich.

Für den praktischen Teil, die Inspektion vor Ort, werden neben Verbindungsbauteilen, Sicherheitssystemen und tragenden Elementen vor allem die Tragstruktur (Turm und Gründung), die Rotorblätter, die Nabe und die Blitzschutzanlage geprüft. Für den Weiterbetrieb ist aber nicht nur der Zustand ausschlaggebend, sondern auch die Betriebsstunden und vor allem die Instandhaltung. Daraus lässt sich ableiten, dass regelmäßige visuelle Inspektionen inklusive Blitzschutzmessung gewährleisten können, dass eine Anlage über die regulär veranschlagte Betriebsdauer von 20 Jahren genutzt werden kann. Meist sind Inspektionen mit hohem Zeitaufwand auf Grund begrenzter Dienstleister-Ressourcen, langen Stillstandzeiten wegen des hohen Aufwandes und letztlich mit entsprechend hohen Kosten verbunden.

TOPseven bietet eine automatisierte, drohnengestützte, visuelle Inspektion von Windkraftanlagen, inklusive der einzigartigen berührungslosen Blitzschutzmessung an. Die Benutzer werden von Trainern befähigt die Drohne eigenständig einzusetzen und damit die Inspektionen selbstständig durchzuführen.

Dadurch kann der Betreiber den Zeitpunkt der Inspektion bestimmen und die Stillstandzeit sehr gering halten. Das vereinfacht den Prozess der wiederkehrenden Prüfung enorm. Das visuelle Inspektionsverfahren kann sowohl für die Rotorblätter als auch für den Turm angewendet werden. Zudem können die Inspektionsberichte jederzeit auf Knopfdruck abgerufen werden und tragen damit einen Teil für die Prüfung zum Weiterbetrieb bei. Zusätzlich bietet TOPseven ein einzigartiges Verfahren zur drohnengestützten, berührungslosen Blitzschutzmessung. Dieses Verfahren wurde bereits 2017 zum Patent angemeldet und im Juli 2021 wurde das europäische Patent schließlich erteilt.

Die Kernidee besteht in der nicht-invasiven Einspeisung eines elektromagnetischen Feldes in die Blitzschutzableitung sowie in dem berührungslosen Abflug der Rotorblätter mittels einer Drohne. Die Lokalisierung von möglichen Schadstellen ist mit dem patentierten TOPseven-Verfahren präzise möglich und damit für eine Reparatur auch nachträglich jederzeit nachvollziehbar. Die Zeit- und Kostenersparnis des Verfahrens im Gegensatz zu herkömmlichen Methoden ist enorm.

Nach Aktualisierung der BWE Richtlinie zur Blitzschutzprüfung im März 2021 können auch alternative Prüfmethoden für die Untersuchung der Blitzschutzeinrichtung zum Einsatz kommen, sofern diese von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle validiert und verifiziert sind. Der Betrieb einer Windkraftanlage kann durch regelmäßige Wartung, Inspektionen und Prüfung der Blitzableitung durchaus weit über 20 Jahre hinaus erfolgen. Wenn dabei entsprechend innovative Verfahren genutzt werden, können zudem Zeit und Kosten gespart werden.