Die Technische Richtlinie (TR) 10 wurde mit dem EEG 2017 eingeführt und legt fest, dass die Standorterträge von Windenergieanlagen (WEA), die auf Grundlage des neuen EEGs in Betrieb genommen werden, regelmäßig überprüft werden müssen. Dazu wird erstmalig zur Inbetriebnahme und anschließend alle 5 Jahre die Standortgüte nach einem festgelegten Verfahren ermittelt. Basierend auf der Standortgüte wird ein Korrekturfaktor festgesetzt, mit dem die Vergütung der jeweils vergangenen 5 Jahre errechnet wird. Dies führt zu Erstattungen oder Rückzahlungen von erhaltener EEG-Vergütung, wofür die Betreiber rechtzeitig Rücklagen bilden sollten.
Die 8.2 Consulting AG ist durch ihre Gremienarbeit bei der FGW bereits von Beginn an als Sachverständiger in die technische Erarbeitung der TR 10 eingebunden. Die nun erfolgte Qualifizierung im 1. Ringversuch zur „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ bildet die Grundvoraussetzung zur Teilnahme am 2. Teil des Ringversuchs, der im 1. Halbjahr 2022 stattfinden soll und an dessen Ende die vollständige Akkreditierung in Form eines FGW Konformitätssiegels steht.
Mit dieser Akkreditierung bietet 8.2 seinen Kunden einen echten Mehrwert:
Neben den in der TR 10 geforderten Überprüfungen im 5-Jahres-Turnus werden wir unseren Kunden auch jährliche indikative Analysen zur Verfügung stellen, mit deren Hilfe sich schon früh Veränderungen der zeitlichen Verfügbarkeit und des Standortertrages berechnen lassen. Somit lässt sich die Höhe der zu bildenden Rücklagen im Falle einer Rückzahlung der EEG-Vergütung kontinuierlich abschätzen, was zu mehr Planungssicherheit im laufenden Betrieb führt und größere finanzielle Spielräume eröffnet.