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Beiblatt zum Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 36k EEG 2021

Mit dem § 36k EEG 2021 verabschiedete die Bundesregierung eine neue Regelung, die es ermöglicht, Gemeinden im Umfeld zukünftiger Windenergieanlagen finanziell stärker von der Windenergienutzung vor Ort profitieren zu lassen. Die Umsetzung der Regelung ist für die jeweiligen Betreiber kostenneutral, freiwillig und erfordert eine vertragliche Regelung. In diesem Zusammenhang wurde Anfang des Jahres der Bedarf nach einem zwischen Branche und Kommunen abgestimmten Mustervertrag an die FA Wind herangetragen. Die FA Wind gibt diesen Mustervertrag nun heraus.