Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss eines Änderungsantrages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Kurz vor der Verabschiedung des EEG 2021 wurden zahlreiche Veränderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen, die sich als hinderlich für den Ausbau der Windenergie an Land erwiesen haben oder teilweise fehlerhaft waren. Am 20. April 2021 hat die Bundesregierung mit einer Formulierungshilfe für den Deutschen Bundestag angekündigt, offensichtliche Fehler zu beheben. Gleichzeitig haben sich die Koalitionsfraktionen am 22. April 2021 auf weitere Punkte verständigt, die den Entschließungsantrag zum EEG 2021 aufgreifen und als inhaltliche Verbesserungen über das EEG 2021 hinausweisen. In der Einigung der Koalitionsfraktionen werden auch Sachverhalte wie die Gewerbesteuerzerlegung angesprochen, die außerhalb des EEG geregelt wurden.