Von Nicole Weinhold, Chefredakteurin ERNEUERBARE ENERGIEN.

Das Thema sei lange vernachlässigt worden. Wir wollen Projektentwickler dafür sensibilisieren, dass sie Kosten sparen können." Ein Aspekt, der in Zeiten sinkender Gewinnmargen durch sinkende Einspeisevergütung und Ausschreibungen viel Beachtung findet.

Überlastete Netzbetreiber

Tatsächlich hatten wir auch schon Fälle, in denen ein Projekt erst durch das Finden eines verbesserten Netzanschlusspunkts wirtschaftlich wurde", erklärt Koch. "Wenn Sie als Planer nur auf einen einzigen Kilometer Kabel beim Netzanschluss verzichten können, sparen Sie rund 100.000 Euro. Das kann entscheidend sein." Durchschnittlich fünf Prozent der Kosten eines Windprojekts gehen auf das Konto des Netzanschlusses. In den meisten Fällen kann ein bisschen gespart werden, in manchen Fällen sogar sehr ordentlich.

Koch ist Diplomingenieur für Elektrotechnik und hat früher für einen Netzbetreiber gearbeitet. Er kennt also die andere Seite gut. Netzbetreiber sind zum Teil überlastet", sagt er, “und sie führen die Netzprüfung nicht immer so in der Tiefe durch, wie sie möglich wäre." Manchmal seien sie sogar dankbar für Hinweise vonseiten der Planer, wenn diese darstellen, wie sich ein gesamtwirtschaftlich besseres Ergebnis erzielen lasse. Das könne statt eines acht Kilometer entfernten Umspannwerks auch mal ein Kabel sein, das direkt am Projektstandort vorbeiführt, wenn der Planer nachweisen kann, dass auch dort ins Netz eingespeist werden kann.

Wichtig sei für den Windparkplaner zu wissen, dass der Netzbetreiber zur Offenlegung der Netzdaten verpflichtet ist. Denn erst wenn diese für den Planer ersichtlich sind, kann er eine eigene steckte Chancen erkennen. Ein Konflikt entsteht dabei eher in Ausnahmefällen. Die Gespräche mit den Netzbetreibern verliefen meist konstruktiv und lösungsorientiert, so Koch.

Planer sensibilisieren

Auch der Arbeitskreis Netze im BWE will Planer für das Thema sensibilisieren. Der BWE hat daher zwei Checklisten erarbeitet. Die erste Checkliste hilft bei der Erläuterung des Prozesses: Die "Checkliste für das Netzanschlussbegehren und die Prüfung des Netzverknüpfungspunktes gemäß Paragraph 8 EEG" veranschaulicht exemplarisch den Ablauf der Stellung eines Netzanschlussbegehrens.

Der Prozess startet mit der Antragstellung und der Übermittlung der erforderlichen Informationen durch den Windparkprojektierer. Hat der Netzbetreiber diese Informationen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von maximal acht Wochen bearbeitet, erfolgt die Zuweisung des Netzanschlusspunkts.

Gleich zu Beginn sollte der Planer einen Antrag auf Übermittlung der Netzdaten stellen. Und schließlich müssen natürlich alle Informationen gewissenhaft geprüft werden.

Die zweite Checkliste gibt an, welche Informationen vom Netzbetreiber für eine Prüfung des Netzanschlusspunkts gebraucht werden. Dies sind zum Beispiel Leitungsplan, Netzplan oder Informationen über speisende Umspannwerke. Die Checkliste kann dem Antrag hinzugefügt werden, um dem Netzbetreiber Hilfestellung zu geben, sodass auf Nachforderungen verzichtet werden kann.