Alle Windenergieanlagen, die eine Höhe von über 100 Meter haben, müssen nach den Vorschriften der Flugsicherheit eine Nachtkennzeichnung haben. Da die Windmühlen immer größer werden, hat in den letzten Jahren auch das nächtliche „Blinken“ eklatant zugenommen.

Eine Entwicklung, unter der auch die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber der Windenergie gelitten hat. Dabei müssten die Anlagen nicht dauerhaft beleuchtet sein, sondern eigentlich nur dann, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt nähert.

Wir sind froh, dass wir nach jahrelanger Entwicklungsarbeit für unsere bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung nun die Zulassung von der zuständigen Deutschen Luftsicherung bekommen werden.

Diese Erkenntnis ist nicht neu. Und in der Tat gibt es mittlerweile eine Reihe von Anbietern auf dem Markt, die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung anbieten. Allerdings basieren bisher alle Systeme auf Aktiv-Radar-Konzepten – außer dasjenige vom Dirkshof.Denn die Nordfriesen haben gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Hochfrequenzphysik und Radartechnik (FHR) ein innovatives Passiv-Radar-System, kurz Parasol, entwickelt: Es beruht nicht auf der aktiven Sendung von Signalen, sondern nutzt bereits vorhandene Frequenzen aus dem TV-Bereich (DVB-T1 und DVB-T2).

„Wir sind froh, dass wir nach jahrelanger Entwicklungsarbeit für unsere bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung nun die Zulassung von der zuständigen Deutschen Luftsicherung bekommen werden.", so Dirk Ketelsen, Firmenchef des Dirkshof.