Durch die geänderte Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) vom 14. März 2015 mussten EEG- und KWK-Anlagen nachgerüstet werden, um den neuen Vorgaben für den zu durchfahrenden Frequenzbereich (Über- und Unterfrequenzwerte zwischen 47,5 und 51,5 Hertz) zu entsprechen und somit die Systemsicherheit in Deutschland nicht zu gefährden. Die Nachrüstung gemäß SysStabV bezog sich auf Windenergieanlagen (WEA) mit Inbetriebnahmedatum vor dem 1.1.2009. Hierzu hatte der BWE bereits im März 2015 und im April 2016 alle Betreiber per Mail informiert. Dennoch möchten wir nochmals explizit alle Windenergieanlagenbetreiber ansprechen, da beispielsweise durch Änderung der Parametereinstellungen nach Software-Updates auch neuere Anlagen betroffen sein können.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) stellten in ihrer stichprobenartigen Kontrolle der Nachrüstung fest, dass ein Teil der Anlagen falsche Frequenzeinstellungen aufwies. ÜNB und Bundeswirtschaftsministerium befürchten nun, dass eine weit größere Zahl von Anlagen auf kritische Frequenzeinstellungen zurückgesetzt wurde und somit die Frequenzregelung in Deutschland gefährdet ist. Der BWE hat sich zusammen mit anderen Verbänden dafür eingesetzt, dass nun in einem ersten Schritt keine flächendeckende Überprüfung der Anlagen stattfindet, sondern versucht wird, auf das Problem aufmerksam zu machen und an die Eigenverantwortung der Betreiber zu appellieren.

Wir empfehlen den Betreibern:

Da die Anforderungen der SysStabV dauerhaft erfüllt werden müssen, sollten die Betreiber die Frequenzeinstellungen proaktiv und möglichst kurzfristig überprüfen lassen. Betreiber und Anlagenverantwortliche sollten dafür Sorge tragen, dass die Überprüfung des Netzschutzes bzw. die Schutzprüfung an WEA und Übergabestation – und hier insbesondere die Einstellwerte – gemäß SysStabV in den dafür vorgesehenen 4-Jahres-Intervallen durchgeführt wird.

Dies kann durch die Beauftragung des Herstellers oder des Serviceanbieters im Rahmen der 4-Jahres-Wartung erfolgen. Ebenfalls bietet sich die DGUV V3-Prüfung an, bei der alle elektrischen Betriebsmittel geprüft werden und deren Beauftragung ebenfalls beim Hersteller/Serviceanbieter erfolgen kann. Zudem empfiehlt sich eine Kontrolle seitens des Betreibers nach Software-Updates durch den Hersteller, beispielsweise durch die Anforderung der Wartungs- oder Prüfprotokolle.

Hinweise:

  • Bei älteren Anlagen (Inbetriebnahmedatum vor dem 1.4.2011) ist teilweise keine Schnittstelle für eine Schutzprüfung vorhanden, daher kann nur eine Sichtprüfung der Schutzeinstellparameter erfolgen. Hier empfiehlt sich eine regelmäßige Dokumentation der Schutzparameter im Rahmen der zuvor genannten Wartungen/Prüfungen.
  • Auch wenn Prüfprotokolle nicht angefordert werden, empfiehlt es sich, diese vorzuhalten, so dass jederzeit auf Anforderung des Netzbetreibers der Nachweis zur Einhaltung der Einstellwerte zur Verfügung gestellt werden kann.

Weiterführende Informationen:


Matthias Brandt - Leitwartensysteme und Datenmanagement aus Betreiber- bzw. Servicesicht
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Studie_ Netzoptimierung und Erneuerbare .pdf
Mit dieser Studie soll die Diskussion zur besseren Auslastung der Bestandsnetze weitere Impulse erhalten. Durch schnelle Implementierung neuer Technologien ...