In Zeiten, in denen die Energiewende aus dem Fokus des öffentlichen Interesses gerät und die Akzeptanz Erneuerbarer Energien abnimmt, ist es wichtiger denn je, die Menschen vor Ort zu beteiligen und Identifikation mit den Projekten zu schaffen.

Bürgerbeteiligung – Mehr als nur Kapitalquelle

Bürger zu beteiligen, kann dabei mehrere Zwecke zugleich erfüllen. Das offensichtlichste Motiv ist natürlich die Finanzierung: Bürgerbeteiligungen sind heute oftmals integraler Bestandteil von Finanzierungskonzepten. Gerade Nachrangdarlehen (dazu an späterer Stelle mehr) können in diesem Zusammenhang sehr hilfreich sein, um den Eigenkapitalanforderungen der Banken gerecht zu werden, ohne die eigene Beteiligung zu verwässern.

Daneben kann Bürgerbeteiligung auch andere, nicht finanzielle Zwecke erfüllen und zur Akzeptanz Ihrer Projekte beitragen. So ist eine Bürgerbeteiligung ein wertvolles Instrument zur Konfliktvermeidung vor Ort. Erneuerbare-Energien-Projekte stoßen häufig auf Widerstände, wenn Anwohner sich übergangen oder nicht ausreichend informiert fühlen. Durch frühzeitige Einbindung und die Chance, sich finanziell zu beteiligen, wird die Identifikation mit dem Projekt gestärkt. Die Rolle der Bürger wandelt sich so von potenziellen Gegnern zu Mitgestaltern und Mitprofitierenden.

Gleichermaßen interessant ist der Zusammenhang zwischen finanzieller Beteiligung der Bürger und dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien in einer Region: Eine erst kürzlich veröffentlichte Studie1 bestätigt, dass eine finanzielle Teilhabe an Projekten einen weiteren zukünftigen Zubau wahrscheinlicher macht.

Nicht zuletzt besteht in vielen Bundesländern ohnehin die Verpflichtung, Bürger finanziell zu beteiligen. Durch die Ausgestaltung entsprechender Beteiligungsmodelle können Projektträger diese gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die einzelnen Gesetze in den Ländern sind manchmal ähnlich, aber nie genau gleich. Die Beteiligungsformen unterscheiden sich und reichen von pauschalen Zahlungen an die Gemeinde, indirekten und direkten Beteiligungen bis hin zu Sparprodukten und vergünstigen Stromtarifen.

Praxisrelevante Modelle finanzieller Bürgerbeteiligung

Auch wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen grundsätzlich eine Vielzahl an Modellen zulassen, machen in der Praxis Kommanditbeteiligungen und Nachrangdarlehen den Großteil finanzieller Bürgerbeteiligung aus.

Bei einer Kommanditbeteiligung beteiligen sich Bürger als Gesellschafter an einer Projektgesellschaft, meist in Form einer GmbH & Co. KG. Sie werden damit Miteigentümer des Projekts und erhalten anteilig Überschüsse aus dem laufenden Betrieb, tragen jedoch auch das unternehmerische Risiko bis zur Höhe ihrer Einlage. Diese Form bietet eine enge Bindung an das Projekt und wird insbesondere bei Bürgerwindparks oder größeren Solarparks häufig gewählt.

Bei einem Nachrangdarlehen gewähren die Bürger dem Projektträger ein Darlehen, das im Rang hinter den Forderungen anderer Gläubiger (insb. Banken, deren Darlehen besichert sind) steht. Im Gegenzug erhalten sie eine feste Verzinsung über die Laufzeit. Diese Form dominiert bei Solarparks, ist aber auch im Bereich Windkraft nicht unüblich.

Sowohl Kommanditbeteiligungen an Projektgesellschaften als auch Nachrangdarlehen sind rechtlich als Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagegesetzes (VermAnlG) anzusehen und unterliegen entsprechenden Informationspflichten, die dem Anlegerschutz dienen.

Anleger richtig informieren

Diese Informationspflichten umfassen unter anderem die Erstellung eines Verkaufsprospekts, der von der BaFin auf Kohärenz und Gesetzeskonformität geprüft wird. Der Prospekt erscheint zugegebenermaßen auf den ersten Blick ziemlich komplex und bürokratisch - so, wie es sich für ein ordentliches deutsches Finanzdokument nun mal gehört. Er sorgt allerdings dafür, dass Anleger genau wissen, worauf sie sich einlassen. Ein Prospekt soll Transparenz über die Chancen und Risiken schaffen, das Geschäftsmodell plausibel darstellen und Verantwortung zuteilen und dient so als zentrales Informationsinstrument für den Anlegerschutz.

Ausgenommen von der Prospektpflicht sind Vermögensanlagen, die bestimmte Bagatellgrenzen nicht überschreiten. Diese Ausnahmetatbestände dürften allerdings in der Praxis sehr selten greifen und werden von der BaFin eng ausgelegt.

Eine relevantere Ausnahme bilden unter anderem Nachrangdarlehen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese liegen allerdings häufig vor. In dem Fall muss statt eines sehr umfassenden Prospekts lediglich ein dreiseitiges Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) erstellt werden.

Natürlich ist der Aufwand bei der Erstellung eines Prospekts um einiges größer als bei einem VIB. Lassen Sie sich davon jedoch nicht abschrecken! Die Wahl des geeigneten Beteiligungsmodells sollte alle projektspezifischen Anforderungen berücksichtigen und nicht davon abhängen, welches Informationsdokument erstellt werden muss. Im Vergleich zu den Investitionskosten, die oft im zweistelligen Millionenbereich liegen, sind selbst die Kosten für die Erstellung eines Prospekts überschaubar.

Sonderformen der Bürgerbeteiligung: Genossenschaften und Mitarbeiterbeteiligung

Wer sich mit Bürgerbeteiligung beschäftigt, stößt neben den Standardmodellen auch auf Sonderformen, die bestimmte rechtliche oder organisatorische Besonderheiten aufweisen.

Immer wieder werden Genossenschaften im Zusammenhang mit Bürgerbeteiligung genannt. Tatsächlich unterscheiden sie sich jedoch deutlich von den typischen Beteiligungsformen. Aus den rechtsformspezifischen Eigenschaften einer Genossenschaft ergeben sich Nachteile, die bei Projekten der Energiewirtschaft besonders ins Gewicht fallen: So wird die Genossenschaft beispielsweise Bezug auf Ausschüttungen wie eine klassische Kapitalgesellschaft behandelt – es dürfen lediglich handelsrechtliche Gewinne ausgeschüttet werden und nicht, wie bei der GmbH & Co. KG, die gesamte überschüssige Liquidität. Außerdem sind Genossenschaften als mitgliederoffene Zusammenschlüsse organisiert, in denen jedes Mitglied eine Stimme hat, unabhängig von der Höhe seiner Kapitalbeteiligung. Das kann größere Investoren abschrecken und dazu führen, dass die Beiträge neuer Mitglieder unter Umständen nicht direkt (oder gar nicht) investiert werden können, weil das Geschäftsmodell eines Windparks nicht frei skalierbar ist.

Eine weitere Sonderform der Bürgerbeteiligung stellt die Mitarbeiterbeteiligung dar. Sie ist ein Spezialfall eines Angebots an einen begrenzten Personenkreis. Dabei handelt es sich – wie der Name schon vermuten lässt – um Angebote von Arbeitgebern an ihre Arbeitnehmer. Der Gesetzgeber unterstellt dabei, dass die Arbeitnehmer wegen engen persönlichen Kontaktes und Zugangs zu den projektbezogenen Informationen keiner Aufklärung durch einen Verkaufsprospekt bedürfen. Dennoch ist es empfehlenswert, eine Informationsbroschüre zur Verfügung zu stellen, um die Beteiligungsbedingungen nachvollziehbar darzustellen und angemessen über Chancen und Risiken aufzuklären.

Fazit

Frühzeitige Planung lohnt sich auf jeden Fall: Wer Beteiligungsmodelle von Anfang an berücksichtigt, kann Akzeptanz schaffen und finanzielle Gestaltungsspielräume nutzen. Sonderformen der Beteiligung können dabei spannend sein, doch ihre Vorteile werden manchmal überschätzt. Immerhin haben sich die gängigen Formen nicht umsonst etabliert. Die Prospektpflicht ist gut planbar und kein unüberwindbares Hindernis. Auch wenn sie manchmal lästig wirkt und der Umfang eines Verkaufsprospektes oft unterschätzt wird, ist er das zentrale Informationsinstrument für Anleger und sollte sorgfältig erstellt werden.

 

  • Mey, F., Ebersbach, B., Holstenkamp, L., Kriel, C., Meese, L., & Rokitta, L.-M. (2025). BePart – Zur Wirkung von Beteiligung in der Energiewende. RIFS Brochure.

Dieser Beitrag ist aus dem BWE-BetreiberBrief 4-2025. Jetzt unter betreiberbrief.de registrieren und künftig alle aktuellen Ausgaben kostenfrei per Mail erhalten!


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