1. Börsenstrompreise beobachten

Wie sich der Börsenstrompreis sowohl kurzfristig als auch mittel- und langfristig entwickeln wird, ist entscheidend für Betreiber von Altanlagen. Die Werte sind im April auf einen historischen Tiefstand von nur noch rund einem Cent pro Kilowattstunde gefallen, im Mai lagen sie auch nur bei rund 1,2 bis 1,4 Cent. Für die mittelfristige Perspektive schaut man – gerade, wenn es um Weiterbetrieb geht – auf den Terminmarkt. Dieser zeigt, was der Strom kostet bzw. wert ist für die nächsten Monate, Quartale und Jahre. Und dort hat sich durch den Corona-Effekt ab Mitte März eine sehr starke Korrektur nach unten ergeben. Insgesamt hatte Deutschland die höchsten Terminmarktnotierungen vor zehn Monaten, im Juli, August 2019. Da lag der Terminmarkt über 50 Euro pro Megawattstunde. Es folgte eine leichte Abwärtsbewegung. Dann kam Mitte März 2020 der Einbruch.

Für das Jahr 2021, wenn rund viereinhalb Gigawatt für den Weiterbetrieb anstehen, lag der Terminmarktpreis Anfang März bei 40 Euro pro Megawattstunde und ist dann während der Coronakrise auf unter 35 Euro gefallen. Er hat sich jetzt leicht erholt, sodass er nun zwischen 36 und 37 Euro liegt. Das sind gegenüber dem Jahresende 2019 zehn Euro weniger.

Das liegt nicht nur an Corona, sondern auch an historisch niedrigen Gaspreisen. Aber grundsätzlich kann man sagen, die Erwartung ist, dass sich die Terminmärkte und der kurzfristige Strommarkt jetzt auch von dem „Corona-Effekt“ tendenziell wieder erholen. Immer vorausgesetzt, dass es durch die Pandemie zu keinen weiteren Einbrüchen kommt – das können wir nicht und kann sonst niemand vorhersagen.

  1. Abwarten bis 2021

Mit den aktuellen Marktwerten über die Großhandelsvermarktung ist ein Weiterbetrieb sehr schwierig. Man kann aber darauf hoffen, – und diese Hoffnung ist grundsätzlich begründet – dass die Strompreise wieder steigen. Spannend wird es Ende des Jahres. Im Zweifel wartet der Altanlagenbetreiber bis Ende 2020 und prüft dann: Kann das Ganze funktionieren oder nicht? Die Entscheidung muss nicht jetzt getroffen werden. Wir haben schon einen Erholungseffekt gesehen, allerdings sind wir nicht auf dem Vorkrisenniveau.

  1. Überbrückungsgeld

Gibt es in irgendeiner Weise eine Art „Überbrückungsgeld“ für den Weiterbetrieb? Das ist eine Diskussion, die auch jetzt schon in der Öffentlichkeit angekommen ist – kein Wunder, wenn an allen Ecken über Hilfspakete diskutiert wird. Denn auch der Weiterbetrieb von Bestandsanlagen ist ja in gewissem Sinne durch die Effekte der Coronakrise gefährdet. Es gibt daher die Forderung, dass der Staat für den Erhalt dieser Anlagen eine Förderung auf niedrigem Niveau auslobt. Diese Bandbreiten von Aussagen über die benötigte Förderhöhe liegen tatsächlich zwischen zwei Cent und fünf Cent, je nach Standort, je nach Wartungskonzept, je nachdem, ob dem Betreiber die Fläche auch gehört oder ob er Pacht zahlt. Altanlagenbetreiber haben keine Investitionskosten mehr zu bedienen. Die Anlagen sind durchfinanziert und haben 20 Jahre Förderung erhalten.

Es geht also rein um Betriebskosten, die zu decken sind. Wenn sich die Betriebskosten aber nicht decken lassen, wird der Betreiber die Anlage stilllegen, weil er sonst Geld verbrennt.

  1. Weiterbetrieb ist wichtig

Mancher Altanlagen-Betreiber hört vielleicht schon die Beschwerden, wenn man jetzt die 20 Jahre Vergütung nochmals verlängert: „Die haben 20 Jahre Förderung erhalten und jetzt bitte nicht noch mehr.“

Stattdessen sollte jedem klar sein: Auf den vergleichsweise günstigen Windstrom aus bereits vorhandenen Altanlagen zu verzichten, weil man nicht bereit ist, vorübergehend zwei oder drei Cent an Überbrückungsgeld zu zahlen, ist aus Sicht der Erreichung unserer Erneuerbaren-Ziele nicht sinnvoll. Denn was an Altanlagen stillgelegt wird, muss ja an anderer Stelle durch Neuanlagen erzeugt werden. Es ist also durchaus eine effiziente Art der Emissionsvermeidung, und es geht ja auch um nicht unerhebliche Mengen.

  1. Dynamische Absenkung

Das Land Niedersachsen hat den Vorschlag gemacht, 70 Prozent des Höchstpreises aus aktuellen Auktionen als Basis für eine Anschlussvergütung festzulegen. Eine solche Anschlussförderung an den Höchstpreis zu koppeln, also 70 Prozent von 6,2 Cent, also rund 4,5 Cent, würde Folgendes bedeuten: Wenn die Auktionspreise irgendwann wieder wettbewerblich werden und sinken, dann sinkt auch diese Anschlussförderung. Jedoch ist die Vergütungshöhe dann von der Entwicklung des Wettbewerbs in den Ausschreibungen abhängig. Eine Anschlussförderung könnte da smarter ausgestaltet werden: wenn die Strommarkterlöse auch kurzfristig steigen, dann sollte eine Förderung dynamisch abgesenkt werden und grundsätzlich auf Null gehen, wenn Strommarkterlöse ausreichen, um Kosten zu decken. Dafür gibt es ja bereits Modelle.

Das Interview wurde geführt und zusammengefasst von Nicole Weinhold (Erneuerbare Energien).

Unser Experte:
Dr. Nicolai Herrmann ist Partner und Prokurist bei der energiewirtschaftlichen Unternehmensberatung enervis energy advisors GmbH in Berlin. Er ist Experte für die Analyse und Modellierung europäischer Strommärkte sowie die Bewertung von Investitionsprojekten insbesondere in den europäischen Windenergiemärkten im Rahmen von Fördersystemen sowie unter Nutzung von Power Purchase Agreements (PPA).


Weiterführende Information:


Dr. Bettina Hennig - Windparkplanung ohne EEG - Vergütung: Rechtliche Ansprüche und Pflichten
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