Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, die Windbranche in Schleswig-Holstein erholt sich langsam. Wie möchte die Landesregierung sicherstellen, dass die aktuell positive Genehmigungslage in Schleswig-Holstein verstetig wird?

Daniel Günther: Die Ausbau-Zahlen bestätigen: Schleswig-Holstein ist bundesweiter Spitzenreiter bei der Windkraft. Im ersten Quartal haben wir bundesweit die meisten Genehmigungen und die meisten neu in Betrieb gegangenen Windkraftanlagen. Mit der zum Jahreswechsel abgeschlossenen Regionalplanung werden wir sogar noch schneller und die Dynamik steigern. Dafür haben wir auch zusätzliche Stellen in der Landesverwaltung geschaffen, damit die Bearbeitung der Verfahren noch schneller geht.

Wie beurteilen Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundes-Klimaschutzgesetz? Was bedeutet dies für den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstei bis zum Jahr 2025 und darüber hinaus?  

Daniel Günther: Wir begrüßen die neuen Klimaschutzziele und werden unsere Zielerreichung auch im Land anpassen. Wir verabschieden Anfang Juni im Kabinett eine Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes, damit es im Landtag zügig bis zum Herbst beschlossen werden kann. Die vereinbarten Klimaschutzziele auf Bundesebene werden wir im parlamentarischen Prozess einbringen. Mit dem Gesetz wollen wir insbesondere bei der Wärmewende, aber auch bei der Photovoltaik ein ganzes Stück vorankommen.
Wir liegen wieder vorne bei der Windkraft. Dabei ist die neue Regionalplanung Wind noch gar nicht eingerechnet. Sowohl bei den neuen Genehmigungen als auch bei den neuen Zubauten von Windkraftanlagen führen wir bundesweit. 160 Prozent des eigenen Strombedarfs erzeugt das Land derzeit selbst, das heißt, wir haben Strom übrig und helfen anderen Bundesländern, auch klimaneutral zu werden. Der Bund muss den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich stärker fördern. Dort, wo die erneuerbaren Energien am meisten gebaut werden, müssen auch am meisten neue Netze gebaut werden. Aber durch diese Kosten wird der Stromkunde in Schleswig-Holstein vom Bund am meisten belastet. Das ist nicht in Ordnung. Wir brauchen eine fairere Lastenverteilung.

Der BWE Schleswig-Holstein fordert eine möglichst schnelle Evaluation der ausgewiesenen Flächenkulisse, um zu prüfen zu welchem Grad die ausgewiesenen Flächen tatsächlich und ohne Einschränkungen bebaubar sind. Warum tut sich die aktuelle Landesregierung mit einer Auswertung noch in dieser Legislatur so schwer?

Daniel Günther: Ich denke, wir sind bei allen Schwierigkeiten, die der Planungsprozess aufgeworfen hat, auf einem sehr guten Weg. Das erste Planmonitoring an den Bund-Länder-Kooperationsausschuss wird es noch in diesem Jahr geben. In diesem Kontext wird unter anderem der Auslastungsgrad der in den Ländern ausgewiesenen Windenergie-Vorrangflächen ermittelt. Der Bericht wird auch ein Kapitel zu Hemmnissen in den Genehmigungsverfahren und zu Verfahrenslängen enthalten. Unabhängig davon läuft derzeit noch die einjährige Klageeinlegungsfrist gegen die Ende 2020 in Kraft getretenen Regionalpläne Wind. Elf Normenkontrollverfahren sind bereits anhängig.
Eine erste Evaluation der nun ausgewiesenen Windkraftflächen ist für das Jahr 2022/23 vorgesehen. Klar ist, dass zwischen Inkrafttreten der Regionalpläne und Evaluation eine gewisse Zeit vergehen muss, in der die Pläne Wirkung entfalten können. Nur so lassen sich auch tragfähige Erkenntnisse gewinnen.

Herr Ministerpräsident, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

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