Hannover (energate) - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat den Sofortvollzug für die geplante Gasförderung in der deutschen Nordsee bestätigt. Einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz der Stadt Borkum und der Inselgemeinde Juist hat das OVG abgelehnt. Das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat den Planfeststellungsbeschluss für das Förderprojekt der niederländischen ONE-Dyas erlassen und dessen Sofortvollzug angeordnet. …