Düsseldorf (energate) - Die Vergabe von Schnellladepunkten an Autobahnraststätten ohne eine Ausschreibung war rechtswidrig. Das hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf (OLG Düsseldorf) am 6. März entschieden. Geklagt hatte der niederländische Ladesäulenanbieter Fastned. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die bundesweite Autobahn GmbH hatte im April 2022 ohne vorherige Ausschreibung die bestehenden Konzessionsverträge mit dem Raststellenbetreiber Tank und Rast sowie der Ostdeutschen Autobahntankstellen GmbH um das Recht zur Errichtung und den Betrieb von Schnellladesäulen ergänzt. …