Für Bärbel Heidebroek, LEE-Vorsitzende, ein unhaltbarer Zustand:

„Wie wollen wir wirksamen Klimaschutz betreiben, wenn unsere Landkreise nicht genügend Fläche für die Errichtung von Windenergieanlagen ausweisen? Die vorgelegte Studie belegt klar, dass in zahlreichen Landkreisen noch erhebliches Potenzial steckt, das genehmigungsrechtlich gehoben werden muss. Wir können uns beispielsweise nicht mit Flächenzielen von 0,44 % der Landkreisfläche zufriedengeben, wenn deutlich mehr Flächenpotenzial zur Verfügung steht.“

Pauschaler Abstand zu Wohnbebauung schadet Ausbau

Die Studie legt dar, dass pauschale Abstände zu Wohnbebauungen einen Großteil der Flächenpotenziale verhindern. Insbesondere für das Repowering etablierter Windkraftstandorte ist die Unterscheidung zwischen Innenbereich (= im Zusammenhang bebauten Ortsteile) und Außenbereich (= Einzelhäuser und Splittersiedlungen) von enormer Bedeutung. Der LEE setzt sich dafür ein, statt pauschaler Mindestabstände die Vorgaben zur optisch bedrängenden Wirkung sowie die TA Lärm als Standortkriterium zugrunde zu legen.

Eine Erhöhung der Mindestabstände zur Wohnbebauung im Innenbereich verringert der Studie zufolge die Flächenpotenziale im Offenland erheblich: „Pro 100 Meter Pufferabstand entstehen ca. 12 % Potenzialverluste. Im Außenbereich verringern sich die Verluste sogar um bis zu 17 % pro 100 Meter“, so Jan-Hendrik Piel, Gesellschafter der Nefino GmbH.

Wind im Forst

Niedersachsen verfügt über einen Waldflächenanteil von 24,1 %. Weitere 3,69 % der niedersächsischen Landesfläche bieten der Studie zufolge durch eine Öffnung der Wälder Potenzial für die Errichtung zusätzlicher Windkraftanlagen. Dabei weisen insbesondere die nordöstlichen Landkreise aus Sicht des LEE erhebliche Zubaupotenziale für Windenergie auf, vor allem die Landkreise Uelzen, Celle, Gifhorn, Lüchow-Dannenberg und Lüneburg.

„Niemand muss Angst davor haben, dass gesunder Wald zerstört wird“, so Heidebroek weiter. „Wenn Windkraftanlagen errichtet werden, dann in den Nutzforsten, deren Ökosystem durch Windbruch und Borkenkäferplage momentan stark beeinträchtigt sind. Auch ist nicht von einer signifikanten Schädigung der Vogelpopulation auszugehen.“

Wind im Offenland

Im sogenannten Offenland stehen der Windkraft bei konsequenter Umsetzung der niedersächsischen Klimaschutzziele 10,25 % der Landesfläche zur Verfügung. Insbesondere nördliche Landkreise wie Cuxhaven und Rotenburg (Wümme) und ostniedersächsische Landkreise wie beispielsweise Gifhorn, Wolfenbüttel oder Helmstedt weisen erhebliches Zubaupotenzial auf.

Der LEE, der die Novellierung des niedersächsischen Windener-gieerlasses begleitet, setzt sich für ein verbindliches Flächenziel der Kommunen von 2,1 % für die Ausweisung von Windenergieflächen ein. Der aktuelle Windenergieerlass sieht lediglich 1,4 % vor.


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