Mit dem neuen Erlass sollen allen an der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen beteiligten beziehungsweise davon betroffenen Akteursgruppen Instrumente, Hilfestellungen und Ziele an die Hand gegeben werden, um

  • mehr Fläche für mehr Windenergieleistung zur Verfügung zu stellen,
  • Planungssicherheit zu erreichen,
  • mehr Repowering zu ermöglichen,
  • die behutsame Öffnung des Waldes für Windenergie zu begleiten,
  • Nutzungs- und Schutzinteressen klarzustellen und
  • Rechtssicherheit für Windenergievorhaben zu verbessern.

„Wer es ernst meint mit dem Klimaschutz, braucht die Windenergie. Spätestens bis 2040 will Niedersachsen den Energiebedarf komplett aus erneuerbaren Energien erzeugen, das haben wir in der Landesverfassung festgelegt“, so Niedersachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Olaf Lies. „Dafür brauchen wir rechnerisch 30 Gigawatt installierte Windenergie an Land – und deshalb jetzt einen deutlich schnelleren Zubau. Wir müssen endlich wieder an die Ausbauzahlen bis 2018 anknüpfen und noch darüber hinaus gehen. Für mich steht fest: Die Windenergie gehört zu Niedersachsen. Und so wird sie zusehends Teil unserer Kulturlandschaft.“

Der bisherige Windenergieerlass von 2016 ist in einem umfangreichen Dialog- und Beteiligungsprozess überarbeitet und dabei auch an die Landesziele nach Niedersächsischem Klimagesetz angepasst worden. Mit dem aktualisierten Windenergieerlass erhalten die Genehmigungsbehörden und Investoren die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit, um den Ausbau voranzutreiben.

„Der neue Windenergieerlass stellt klar, dass genügend Fläche für den Ausbau der Windenergie zur Verfügung stehen muss“, so Minister Lies. „Hierzu tragen das Flächenziel der Landesregierung von 2,1 Prozent ab 2030 und die behutsame Öffnung des Waldes für die Windenergie bei.“

Bei den komplexen Planungen zur Umsetzung der Flächenziele unterstützt der Windenergieerlass die kommunalen Planungsträger. Ferner wird das Repowering von bereits bestehenden und akzeptierten Standorten durch den Windenergieerlass besonders gewürdigt. „Die Windenergie ist in Niedersachsen etabliert und überall sichtbar. Es ist daher folgerichtig, dass die 2,1-Prozent-Marke für Windräder bei der regionalen Planung geprüft werden muss“, so Lies und er betont, „dass Windkraft auch eine Chance für gute Arbeit und bessere öffentliche Finanzen vor Ort ist“.

Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Erlass schnellstmöglich veröffentlicht und als Download zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus werden die Inhalte des Windenergieerlasses für die Internetseiten des Ministeriums aufbereitet und dort fortlaufend aktualisiert.

„Jeder soll jederzeit wissen, wo wir beim Windenergieausbau stehen“, so Lies, „und immer mit dem festgelegten Ziel vor Augen: Niedersachsen will 2050 klimaneutral sein. Das geht nur, wenn der Windenergieausbau endlich wieder Fahrt aufnimmt. Der neue Windenergieerlass ist ein klares Bekenntnis zur Windenergie an Land.“ Die Landesregierung setzt dabei nicht nur auf den Windenergieerlass allein, sondern auch auf den Anfang Dezember 2020 vorgelegten Entwurf des Landesraumordnungsprogramms (LROP). Darin sollen künftig die neuen Ausbauziele des Windenergieerlasses als Grundsätze festgeschrieben und Windenergie in bestimmten Waldgebieten ermöglicht werden.

„Wir erhöhen die Ausbauziele, ziehen sie zeitlich vor und vergrößern die Flächenkulisse, auf der Windkraft möglich wird. Mit dem Erlass soll in Niedersachsen bis 2030 eine Windkraftleistung von 20 GW installiert sein. Hierfür brauchen wir 1,4 Prozent der Landesfläche. Insgesamt schaffen wir die Voraussetzungen, dass ab dem Jahr 2030 Landesflächen in der Größenordnung von 2,1 Prozent für Windenergie bereitgestellt werden, was Planungen jetzt schon vorausschauend berücksichtigen müssen“, so Umwelt- und Energieminister Lies. „Das reicht rechnerisch, um dann eine Leistung von rund 30 GW zu installieren. Damit setzen wir auch ein weiteres Signal Richtung Bund und erfüllen die Schlüsselstellung, die Niedersachsen für den Erfolg der Energiewende hat.“