Der Brandenburger Landtag diskutiert heute einen Gesetzentwurf der Freien Wähler zum grundsätzlichen Verbot von Windenergieanlagen in Waldstandorten. Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des BWE Landesverbandes Berlin Brandenburg, erklärt dazu:

„Ein pauschales Verbot der Windenergie in Brandenburgs Wäldern ist wirtschafts- und klimapolitisch kontraproduktiv und für die Belange des Natur- und Artenschutzes nicht geboten. Dieser Gesetzesentwurf hilft weder dem Wald noch der Energiewende.“ An vielen Waldstandorten bietet die Windenergie einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung des Waldumbaus. Nach der fachlichen Abwägung von Chancen und Risiken bleiben genügend Waldflächen für die Windenergie.

„Wer Windenergie im Wald pauschal verbieten will, muss alternative Standorte aufzeigen. Das ist von der Fraktion der Freien Wähler nicht zu erwarten. Den Freien Wählern geht es einzig darum, den Ausbau der Windenergie zu blockieren, egal wo“, so Glahr.

Hintergrund

Für die in Brandenburg dominierenden Kiefernmonokulturen bieten sich durch die Windenergie ökonomische und ökologische Chancen. Denn für jeden gefällten Baum wird mindestens ein neuer gepflanzt. Gepflanzt werden ökologisch wertvolle Mischwälder, die widerstandsfähiger gegen Schädlinge, Hitze oder Trockenheit sind. Die zusätzlichen Pachteinnahmen aus der Windenergie unterstützen die Forstwirtschaft, den notwendigen Waldumbau insgesamt zu finanzieren.

Für Waldstandorte gelten wie andernorts auch strenge Auflagen und Genehmigungsbedingungen.
Einige Beispiele:

Windenergieanlagen werden vorwiegend in forstwirtschaftlichen Nutzwäldern errichtet, die als ökologisch weniger wertvoll oder „artenarm“ gelten.
Zur Planung gehören umfangreiche Gutachten über den Vogelbestand im Gebiet. Zu Brutund Jagdgebieten gefährdeter Tiere wie Rotmilan oder Seeadler müssen festgelegte Sicherheitsabstände eingehalten werden.
Auch zu den Nist- und Fluggebieten von Fledermäusen muss ein Schutzabstand eingehalten werden. Zusätzlich werden Windenergieanlagen abgeschaltet, wenn mit Fledermausflug zu rechnen ist. Das sind vor allem laue Sommernächte, in denen auch nur wenig Wind weht. Dieser fledermausfreundliche Betrieb gehört zu den Genehmigungsauflagen.
Jeder einzelne Baum wird auf Fledermaushöhlen abgesucht, bevor er gefällt werden darf.
Um Boden- und Gehölzbrüter nicht zu stören, wird zwischen 1. März und 30. September nicht gebaut und werden in dieser Zeit auch keine Bäume gefällt.
Schon vor dem Bau müssen Planer eine Bürgschaft für den vollständigen Rückbau der Anlagen hinterlegen. Damit ist sicher: Alle Anlagen werden umweltverträglich abgebaut. Auf den Standorten werden Mischwälder aufgeforstet.

Unter Klimaschutzgesichtspunkten fallen die Bäume, die für den Bau einer Windenergieanlage gerodet werden müssen, kaum ins Gewicht. Für den Betrieb einer Windenergieanlage benötigt man 0,47 Hektar Fläche. Ein halber Hektar Fläche Wald kann pro Jahr theoretisch 2,7 Tonnen CO2 aufnehmen (Umweltbundesamt: Emissionsbilanz Erneuerbarer Energieträger, 2018). Im Vergleich dazu spart eine Windkraftanlage nach Berechnungen des Umweltbundesamts mindestens 3.600 Tonnen CO2 im Jahr (Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei: Kohlenstoffinventur 2017).