Der Umweltbericht bewertet vorausschauend die Auswirkungen von insgesamt 95 Stromleitungen, die für eine sichere Versorgung in Deutschland notwendig sind. Bewertet wurden sowohl neue Stromleitungen als auch solche, die bereits im aktuellen Bundesbedarfsplan enthalten sind. Insgesamt wurden 78 Freileitungen, sieben Erdkabel und zehn Maßnahmen im Küstenmeer geprüft.

Ergebnis der Prüfung

Nach der Umweltprüfung führen die Leitungsmaßnahmen zu voraussichtlichen Umweltauswirkungen in sehr unterschiedlichem Umfang.

Die Strategische Umweltprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass rund 65 Prozent aller geprüften Maßnahmen geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter erwarten lassen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Maßnahmen der Netzverstärkung durch Zu- oder Umbeseilungen oder kürzere Neubauten in bestehender Trasse von Freileitungen.

Bei knapp einem Fünftel der Maßnahmen werden hohe oder sehr hohe Umweltauswirkungen erwartet. Dies betrifft insbesondere längere Neubaumaßnahmen, Erdkabel und viele Anbindungsleitungen von Offshore-Windparks, die die Schutzgebiete des hoch empfindlichen Wattenmeers queren.

Der Umweltbericht enthält Alternativen, sowohl zu den Netzentwicklungsplänen als Ganzem als auch zu einzelnen Maßnahmen. Durch den Vergleich von Alternativen können die Betroffenen vor Ort maßgebliche Unterschiede in den Auswirkungen der Alternativen erkennen und nachvollziehen.

Umfangreiche Beteiligung

Der Bedarfsermittlung und der Erstellung des Umweltberichts ging eine zehnwöchige Beteiligung der Öffentlichkeit voraus. Es wurde außerdem eine grenzüberschreitende Beteiligung Dänemarks durchgeführt. Aus der Öffentlichkeit und von Behörden gingen über 800 Stellungnahmen ein, die zu einer Überprüfung der Bewertungen im Umweltbericht beigetragen haben.

Hintergrund

Der Umweltbericht bildet mit dem bestätigten Netzentwicklungsplan die Grundlage für den Entwurf eines Bundesbedarfsplans. Im Bundesbedarfsplan werden die künftigen Höchstspannungsleitungen aufgeführt. Durch den Gesetzgeber wird deren energiewirtschaftliche Notwendigkeit und vordringlicher Bedarf verbindlich festgestellt.

Quelle: bundesnetzagentur.de