Der Beschluss umfasst auch die Genehmigung einer Lichtwellenleiter-Zwischenstation. Diese verstärkt die Signale der Glasfaserkabel, die der Kommunikation im Betrieb des Erdkabels dienen. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den Planfeststellungsbeschluss voraussichtlich am 08. April 2024 auf den Internetseiten www.netzausbau.de/vorhaben3-a4 und www.netzausbau.de/vorhaben4-a4.
Mit der Genehmigung aktualisiert die Bundesnetzagentur die Netzausbauprognose zum Stand und den erwarteten Fortschritten ihrer Genehmigungsverfahren. Sie ist unter www.netzausbau.de/netzausbauprognose veröffentlicht.
SuedLink als eine der Hauptachsen der Energiewende
Der SuedLink soll den Offshore-Windstrom von der Nordsee bis in die süddeutschen Ballungsräume am Main bzw. am Neckar transportieren. Er besteht aus zwei Gleichstromleitungen, die auf einem Großteil der Strecke parallel verlaufen.
Das sogenannte Vorhaben 3 verbindet Brunsbüttel in Schleswig-Holstein mit Großgartach/Leingarten in Baden-Württemberg. Das Vorhaben 4 führt von Wilster ins bayerische Bergrheinfeld. Beide Leitungen werden als Erdkabel geplant. Lediglich die Anbindungen zwischen den Umspannwerken an den Netzverknüpfungspunkten und den diesen vorgelagerten Konvertern werden als Freileitungen ausgeführt.
Verantwortlich für Planung, Bau und Betrieb des SuedLinks sind die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW.
Quelle: Bundesnetzagentur
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